Der von uns bereitgestellte Notdienst ist eine Dienstleistung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Patienten sind verpflichtet die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Vorlage einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nachzuweisen. Dies vereinfacht ALLE Verwaltungsvorgänge wie die Aufnahme des Patienten, erstellen von Rezepten, etc. enorm. Patienten die keine oder eine ungültige eGK haben, auch privat versicherte Patienten, benötigen einen gültigen Personalausweis. Es wird eine spezielle Vereinbarung über die Behandlung im Notdienst getroffen, welche vor der Behandlung erstellt und unterschrieben werden muss. Ein gewisser Anteil der Kosten muss direkt vor Ort bezahlt werden. Sollte nachträglich der Nachweis einer GKV Mitgliedschaft erbracht werden, können die erbrachten Leistungen darüber abgerechnet werden und die Kosten werden zurück erstattet. Was können wir im Notdienst leisten: Erstversorgung bei traumatischen (unfallbedingten) Zahnverletzungen, wie abgebrochenen oder herausgeschlagenen Zähnen. NICHT bei Milchzähnen (Milchzähne haben die Besonderheit das unter deren Wurzeln die Keime der bleibenden Zähne liegen, beim wiedereinsetzen herausgeschlagener Milchzähne oder beim bewegen verschobener Milchzähne können diese Keime geschädigt werden und zum Verlust oder zur Missbildung der späteren bleibenden Zähne führen!) Entfernen (ziehen) von stark gelockerten Zähnen oder Milchzähnen Stillung von starken Blutungen (Ausnahme: Blutungen die durch das Spritzen von Heparin, Trombosespritzen, verursacht wurden) Beseitigung akuter Schmerzzustände, vor allem durch lokale Betäubung oder das verschreiben von Schmerzmitteln und oder Antibiotika Beseitigung von störenden scharfen Kanten bei herausgebrochenen Füllungen und provisorisches Abdecken offener Stellen, die schmerzen Was können wir im Notdienst nicht leisten: Kieferorthopädische Behandlungen (KFO): Es kann durch das Verschieben von Bögen oder dem Lösen von Retainern zu unangenehmen Scheuerstellen und scharfen Spitzen im Mund kommen, wir können Drähte entfernen aber nicht wiedereingliedern, vor allem kann keine Haftung für dadurch bei ihrem Kieferorthopäden verursachte (mehr)Kosten übernommen werden. Das wiederbefestigen verloren gegangener Brackets ist im zahnärztlichen Notdienst nicht möglich. Wiederherstellen von perfekter Ästhetik nach Frontzahnfrakturen oder definitife (hochwertige) Füllungen: Dies ist aus zeitlichen und personellen Gründen im Notdienst nicht machbar Wiederherstellen von zerbrochenen oder verloren gegangen Provisorien oder Prothesen: Dazu erforderliche Materialien liegen nur dem behandelnden Zahnarzt vor oder erfordern die Unterstützung durch ein Dentallabor Entfernen (ziehen) von festsitzenden, akut entzündeten Zähnen: Derartige Eingriffe erfordern eine Planung, oft wirkt im akut entzündlichen Stadium die Betäubung nicht oder nicht ausreichend. Wir sind nicht in der Lage Drucksachen, insbesondere Bescheinigungen o.ä., im Notdienst zu erstellen und wir können auch keine Aussagen zu Unfällen oder deren Hergang machen oder attestieren. Sollten Sie über eine eGK verfügen werden die Behandlungsabläufe automatisch dokumentiert, ist dies nicht der Fall (s. Patienten ohne eGK) erfolgt die Dokumentation über den "Behandlungs- und Kostenplan (Notdienst)".