Die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen erfolgt bei Ihnen auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der sogenannte 2,3 fache "standard" Satz bezieht sich dabei auf Kostenkalkulationen aus dem Jahr 1987. Wir können aufgrund der Preissteigerungen die seit dieser Zeit stattgefunden haben viele Leistungen zu diesen Sätzen nicht erbringen. Eine Erhöhung über den 2,3 fachen Satz wird immer auf der Rechnung begründet. Ob diese Begründungen von Kostenerstattenden Stellen, insbesondere der Beihilfe akzeptiert werden können wir nicht garantieren. Kosten oberhalb des 3,5 fachen Satzes werden üblicherweise nicht erstattet. Weiterhin schränken vor allem Beihilfestellen oft die "Erstattungsfähigkeit" bestimmter Positionen und deren Kombination ein, verwechseln sie dies nicht mit der "Berechnungsfähigkeit" von Positionen, diese werden durch die GOZ, bzw. die Fachinterpretation der Zahnärztekammer festgelegt. In der Praxis führen die Auslegungen durch die Beihilfestellen immer zu einer Kürzung des bezuschussten Betrages.
Fazit: Versicherungsverträge und Beihilferecht
enthalten von der Gebührenordnung abweichende Regelungen, die stark variieren und uns nicht bekannt sind, deshalb
kann keine Garantie für die Erstattungsfähigkeit der Liquidation gegeben werden.
Die Ausrichtung zahnärztlichen Handelns nach den Erstattungsmöglichkeiten der Versicherten ist gesetzlich nicht zulässig.
Kosten die nicht erstattet werden sind von Ihnen als Eigenanteil ohne Abzug zu zahlen.
Zusätzliche Begründungs Schreiben für Kostenträger können wir Ihnen individuell nachliefern. Diese werden je nach Aufwand mit einer Pauschale
von 25,- bis 50,- Euro berechnet, diese Kosten sind nicht erstattungsfähig.
Beachten Sie weiterhin dass die Kostenerstattung mitunter mehrere Wochen bis Monate dauern kann, das Zahlungsziel auf ihrer Rechnung besteht
unabhängig von der Erstattungsleistung der Kostenträger.
Sie haben immer das Recht einer vor Veranschlagung der geplanten Maßnahmen. Da diese sich im Behandlungsverlauf jedoch ändern können
ist nur eine Schätzung möglich. Bei starker Abweichung dieser Kosten werden wir sie aber im Vorfeld darauf hinweisen.